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Barrierefreiheitserklärung

 

VINETA HOTELS USEDOM 
mit den Unternehmen Vineta Hotels GmbH & Inselhof Vineta GmbH

www.vinetahotelsusedom.de

Tel.: 038377 350
E-Mail: willkommen@vinetahotelsusedom.de

 

1. Einleitung

Die Unternehmen Vineta Hotels GmbH und Inselhof Vineta GmbH (nachfolgend zusammen VINETA HOTELS USEDOM genannt) sind bemüht, ihre Website www.vinetahotelsusedom.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.  

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vinetahotelsusedom.de, sowie die Spiegelungen auf www.vineta-hotels.de und www.inselhof-vineta.de.

Sie richtet sich nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 und dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten WCAG 2.2.


2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar, da die nachfolgend genannten Erfolgskriterien nicht vollständig erfüllt sind. Eine externe Prüfung hat ergeben, dass vor Bearbeitung 22 von 55 für diesen Webauftritt relevanten Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufen A und AA) nicht erfüllt werden konnten. Zumeist wurden diese bereits behoben. Ein umfangreiches Softwareupdate verhindert die endgültige Umsetzung aller Kriterien. 


Wir sind uns dieser Mängel bewusst und möchten darauf hinweisen, dass eine umfassende technische und inhaltliche Überarbeitung des Internetauftritts geplant ist, um die festgestellten Barrieren systematisch zu beheben.


3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aufgrund der Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen des BFSG und der WCAG 2.2 (Stufen A und AA) nur teilweise bzw. noch nicht vollständig barrierefrei. Die Mängel betreffen folgende Kriterien:

 

Informationen und Beziehungen (Stufe A):
Die semantische HTML-Struktur ist durchgängig fehlerhaft. Logisch zusammengehörige Abschnitte sind nicht mit <section> ausgezeichnet, Navigationsbereiche nicht mit <nav> , und Listen (z.B. von Standorten oder Angeboten) werden nicht als solche (<ul> , <dl>) implementiert. Layout-Tabellen werden anstelle von semantisch korrekten Strukturen verwendet.


Eingabezweck identifizieren (Stufe AA):
In den Anfrageformularen fehlen für Felder, die persönliche Daten abfragen (Name, Adresse, E-Mail etc.), die autocomplete Attribute. Dies verhindert das automatische Ausfüllen durch Browser. 

Mehrere Wege (Stufe AA):
Es gibt keinen alternativen Navigationsweg wie eine Sitemap oder eine Suchfunktion, um alle Seiten der Website zu erreichen.

Sprache von Teilen (Stufe AA):
Sprachwechsel im Text (z.B. englische Begriffe) sind nicht programmatisch mit dem lang Attribut gekennzeichnet.

Fehlererkennung (Stufe A):
Bei fehlerhaften Eingaben in den Formularen werden die Fehler nicht programmatisch identifiziert und dem Nutzer nicht klar mitgeteilt.

Fehlervorschläge (Stufe AA):
Die Formulare bieten bei fehlerhaften Eingaben keine spezifischen Korrekturvorschläge an.

Statusmeldungen (Stufe AA):
Dynamische Statusänderungen, wie das Anzeigen von Erfolgs- oder Fehlermeldungen nach dem Absenden eines Formulars, werden nicht programmatisch an assistive Technologien übermittelt.

 

4. Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.


5. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit unserer Inhalte aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
E-Mail: willkommen@vinetahotelsusedom.de
Anschrift:
Inselhof VINETA GmbH, Am Achterwasser 1, 17459 Seebad Zempin
Vineta Hotels GmbH  Am Achterwasser 1, 17459 Seebad Zempin

Wir werden versuchen, mitgeteilte Barrieren schnellstmöglich zu beheben oder Ihnen die angeforderten Informationen in barrierefreier Form zukommen zu lassen.

6. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt werden und Ihre Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Für unseren Standort in Mecklenburg-Vorpommern ist die
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport
zuständig. Diese Behörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der barrierefreien Informationstechnik.
Weitere Informationen sowie die Kontaktadresse finden Sie auf der offiziellen Website der Überwachungsstelle:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ueberwachungsstelle/
Bitte beachten Sie, dass je nach konkretem Fall auch andere regionale oder fachspezifische Stellen in Betracht kommen können. In Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch die oben genannte Behörde in der Regel die zentrale Anlaufstelle für Durchsetzungsverfahren im Bereich der Barrierefreiheit.

7. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 auf Grundlage einer Bewertung durch eine externe Prüfstelle sowie ergänzender interner Prüfungen gemäß § 4 Absatz 3 BFSG erstellt und zuletzt am 26. Juni 2025 aktualisiert.

 

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